Benutzungsordnung
§ 1 Allgemeines
(1) Die öffentliche Bibliothek Königswinter-Oberpleis ist eine Einrichtung in Trägerschaft des privatrechtlichen Vereins Freundeskreis der Bibliothek Königswinter-Oberpleis e.V., im folgenden „Freundeskreis“ genannt. Sie kann nach Maßgabe der Benutzungsordnung von jedermann benutzt werden.
(2) Bei meldepflichtigen, ansteckenden Krankheiten im Haushalt des Benutzers ist dieser für die Dauer der Krankheit von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen. Die Bibliotheksleitung ist unverzüglich zu informieren.
§ 2 Benutzungsverhältnis, Entgelt
(1) Mit der Aushändigung des Benutzerausweises kommt zwischen dem Freundeskreis und dem Benutzer ein privatrechtliches Nutzungsverhältnis gemäß dieser Benutzungsordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung zustande.
(2) Der Benutzer hat die nach der jeweils geltenden Fassung der Benutzungsordnung fälligen Entgelte sofort zu zahlen.
§ 3 Anmeldung
(1) Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises an. Minderjährige müssen zusätzlich eine Einwilligungserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter vorlegen.
(2) Der Freundeskreis ist für die Zwecke der Bibliothek nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2814) zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der folgenden Daten berechtigt:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, besuchte Schule, Namen, Vornamen, Anschriften und Telefonnummern der Erziehungsberechtigten, Bezeichnung der entliehenen Medieneinheiten, Ausleihdaten, ausstehende Entgelte.
Jeder Wohnungswechsel ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen.
(3) Der Benutzer sowie ggf. seine gesetzlichen Vertreter erkennen mit der Anmeldung durch Unterschrift die Benutzungsordnung in der jeweils geltenden Fassung als rechtsverbindlich an.
§ 4 Benutzerausweis
(1) Aufgrund der Anmeldung erhält der Benutzer einen Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist.
(2) Der Benutzerausweis ist bei jeder Benutzung der Bibliothek auf Verlangen des Bibliothekspersonals vorzuweisen.
(3) Ausweisverlust ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Nach Ablauf von 4 Wochen nach der Verlustmitteilung kann ein Ersatzausweis ausgestellt werden.
(4) Für Schäden, die dem Freundeskreis durch missbräuchliche Verwendung des Benutzerausweises entstehen, haftet der Benutzer, auf dessen Namen der Ausweis ausgestellt ist.
§ 5 Ausleihe, Verlängerung, Vormerkung
(1) Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien aller Art, jedoch grundsätzlich nicht aus Präsenzbeständen, entliehen werden. Die Anzahl der vom Benutzer gleichzeitig auszuleihenden Medien kann von der Bibliotheksleitung begrenzt werden.
(2) Die Leihfrist beträgt
(3) Die Leihfrist kann einmal verlängert werden, wenn keine Vormerkung von einem anderen Benutzer vorliegt. Die Leihfrist endet an dem auf dem Ausleihbeleg angegebenen bzw. im EDV-System gespeicherten Tag.
- 4 Wochen für Bücher, Medienpakete, Tonträger (CD / Tonie), Gesellschaftsspiele
- 1 Woche für DVDs und Zeitschriften.
(4) Der Benutzer kann ausgeliehene Medien vormerken lassen.
§ 6 Auswärtiger Leihverkehr
(1) Fachbücher, die nicht im Bestand der Bibliothek vorhanden sind, werden für Mitglieder des Freundeskreises e.V. auf Wunsch, soweit möglich, im auswärtigen Leihverkehr beschafft. Dabei fallen ein Vermittlungsentgelt und ggf. Portokosten an.
(2) Die Abwicklung der Bestellung richtet sich nach der geltenden Fassung der Leihverkehrsordnung (LVO) in der Bundesrepublik Deutschland.
§ 7 Behandlung der Medien, Haftung
(1) Der Benutzer ist verpflichtet, Bücher oder andere Medien samt Hüllen und Beilagen sorgfältig aufzubewahren, pfleglich zu behandeln und vor Verlust, Beschmutzung oder Beschädigung zu schützen. Als Beschädigung gelten auch das Knicken und Befeuchten von Seiten, handschriftliche Eintragungen einschließlich Unterstreichungen, Verkratzen von CD und DVD sowie das Entnehmen oder Verändern von Eigentumsetiketten, Mediennummern und Scanner-Etiketten der Bibliothek.
(2) Der Benutzer entleiht Medien auf eigene Gefahr. Die Bibliothek überprüft elektronische Medien stichprobenartig. Erkennbar defekte Medien werden ausgeschieden. Der Freundeskreis haftet nicht für Schäden, die trotz dieser Vorkehrungen an Dateien, Datenträgern und Hardware des Benutzers auftreten.
(3) Der Benutzer hat sich bei der Ausleihe vom ordnungsgemäßen Zustand der Medien zu überzeugen und auf etwaige Schäden hinzuweisen. Für Verlust oder Beschädigung entliehener Medien haftet der Benutzer unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft. Ersatz ist grundsätzlich in Höhe der Wiederbeschaffungskosten zu leisten.
(4) Im Falle einer meldepflichtigen Krankheit im Haushalt des Benutzers dürfen bereits entliehene Medien erst nach ihrer Desinfektion zurückgegeben werden. Die Verantwortung sowie die Kosten hierfür trägt der Benutzer.
§ 8 Versäumnisfolgen
(1) Wird die Leihfrist überschritten, so ist pro angefangene Woche und Medium ein Entgelt zu entrichten.
(2) Nach Ablauf der Leihfrist erfolgt - unbeschadet der Verpflichtung zur Zahlung der Entgelte nach Abs. (1) - eine einmalige schriftliche Erinnerung an die Rückgabe.
(3) Wird ein Medium nicht vor Ablauf von 4 Wochen nach Ende der Leihfrist zurückgegeben, kann der Benutzer zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe der Wiederbeschaffungskosten zusätzlich zu den Entgelten nach Abs. (1) herangezogen werden.
§ 9 Hausordnung
(1) Der Benutzer hat die Hausordnung des Schulzentrums Oberpleis zu beachten.
(2) Das Hausrecht in den Bibliotheksräumen wird vom Bibliothekspersonal ausgeübt. Seine Anweisungen sind zu befolgen. Störendes Verhalten einschließlich Rauchen, Essen und Trinken sowie Mitführen von Tieren ist in den Bibliotheksräumen nicht gestattet.
(3) Mappen, Taschen und sonstige Behältnisse, die in die Bibliothek mitgebracht werden, sind auf Verlangen zu öffnen und ihr Inhalt vorzuzeigen. Der Freundeskreis haftet nicht für Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Sachen der Benutzer.
§ 10 Ausschluss von der Benutzung
Bei Verstößen gegen die Benutzungsordnung - insbesondere bei häufiger unpünktlicher Rückgabe, schlechter Behandlung der entliehenen Medien oder Weitergabe an Dritte, störendem Verhalten in der Bibliothek - ist die Bibliotheksleitung berechtigt, den Benutzer auf Zeit, in schweren Fällen auch auf Dauer von der Benutzung der Bibliothek auszuschließen.
Entgelte
für die in der Benutzungsordnung geregelten
Leistungen, Maßnahmen und Versäumnisse
1. Erstmalige Ausstellung eines Benutzerausweises € 1,60 2. Ausstellung eines Ersatzausweises € 2,60 3. Ausleihe pro Medium
inkl. einmaliger Verlängerung der Leihfrist€ 1,00 4. Vormerkung pro Medium € 0,50 5. Auswärtiger Leihverkehr (nur für Mitglieder des Freundeskreises e.V.)
Vermittlungsentgelt pro Bestellung
Ggf. Auslagenersatz (Porto)€ 1,50 6. Ersatz beschädigter Hüllen Ersatz einer DVD-Hülle € 1,00 Ersatz einer CD-Hülle (einfach) € 0,60 Ersatz einer CD-Hülle (mehrfach) € 2,00 Ersatz einer Tonie-Box € 2,00 Entfernen von Eigentums-/Barcode-Etiketten € 5,00 7. Überschreitung der Leihfrist pro Medium (Keine Kulanztage!) 1. Woche € 1,60 2. Woche € 2,70 3. Woche € 3,80 4. Woche € 5,00
Die Mitglieder des Freundeskreises e.V. sind von den Entgelten nach Nrn. 3. und 4. befreit.
Anhang
für Mitglieder des Freundeskreises
der Bibliothek Königswinter-Oberpleis e.V.
Mitglied im Freundeskreis - Rechte und Pflichten (Auszug aus der Vereinssatzung)
§ 4.1 Mitglied im Verein kann jede natürliche oder juristische Person werden.
§ 4.2 über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
§ 4.4 Der Austritt kann zum Ende des Geschäftsjahres (Kalenderjahres) mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
§ 5.1 Durch die Mitgliedschaft wird das Recht erworben, die Bibliothek nach Maßgabe der Benutzungsordnung kostenlos zu nutzen.
§ 5.2 Das Mitglied ist zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Beitragszahlung erfolgt bargeldlos.
Mitgliedsbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag (Kalenderjahr). Er wird von der Jahreshauptversammlung festgesetzt. Er ist bis zum 20. Januar eines jeden Jahres fällig. Er beträgt lt. Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 16.11.2017 seit Januar 2019 für
- € 10,00 für Kinder/Jugendl. bis 20
- € 24,00 für Erwachsene
- € 27,00 für Familien